

Versicherungsberater unterstützen ihre Kunden bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag im Versicherungsfall.
Sie vertreten ihre Kunden im Schadensfall gegenüber dem Versicherungsunternehmen außergerichtlich.

Ein Sachverständiger für das Versicherungswesen ist ein Experte, der sich mit verschiedenen Aspekten des Versicherungsbereichs auskennt. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem:
Untersuchung und Bewertung von Schadensfällen für Versicherungsnehmer und Versicherungen
Untersuchung und Bewertung von Schadensfällen für Versicherungsnehmer und Versicherungen
Risikobewertung für Unternehmen sowie Gutachtenerstellung zu den vorhandenen Versicherungsbeständen sowie die Bewertung von Versicherungssummen
Erstellung von Gutachten über Versicherungsansprüche oder andere versicherungsrelevante Angelegenheiten für Privat, Unternehmen und Gericht

Die Compliance Beratung unterstützt Unternehmen dabei Gesetze, Verordnungen und Regeln einzuhalten.
Sie beinhaltet die Analyse von Vorschriften, Risikobewertung, Richtlinienentwicklung, Schulungen und Überwachung
Risk Check und IRAS Verfahren
Ihr Ziel ist es, rechtliche Risiken für Unternehmen zu minimieren und einen ethischen Geschäftsbetrieb zu gewährleisten.
Unternehmen können sich so voll auf ihr Kerngeschäft konzentrieren

Datenschutz im Unternehmen ist ein wichtiger, elementarer Teil ihrer Unternehmenskultur.
Die Umsetzung der Datenschutz-Richtlinien schützt das Unternehmen, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie auch alle Kunden und Lieferanten.
Unsere Beratung trägt umfassend dazu bei, wichtiges Vertrauen in ihr Unternehmen zu schaffen und zu erhalten.

Die rasante Entwicklung Künstlicher Intelligenz (KI) verändert nicht nur Technologien, sondern auch Geschäftsmodelle, Entscheidungsprozesse und Kundenbeziehungen.
Doch wie gelingt der Einstieg in die KI-Nutzung, ohne dabei regulatorische, ethische oder betriebswirtschaftliche Risiken einzugehen?
Mit dem EU AI Act wird die Kompetenz im Umgang mit KI-Systemen erstmals gesetzlich verpflichtend. Unternehmen, die heute nicht handeln, riskieren nicht nur empfindliche Bußgelder, sondern auch ihren Wettbewerbsvorteil.
Wir unterstützen Unternehmen dabei, die Chancen von KI verantwortungsvoll, sicher und strategisch fundiert zu nutzen. Unsere KI-Beratung richtet sich an mittelständische Unternehmen, die Innovationen realisieren und gleichzeitig rechtliche Rahmenbedingungen – wie etwa den EU AI Act – einhalten wollen.
KI und Datenschutz – verantwortungsvoll mit Daten umgehen.
Künstliche Intelligenz ist auf große Datenmengen angewiesen – oft auch auf personenbezogene oder sensible Informationen.
Genau hier treffen technologische Innovation und datenschutzrechtliche Verantwortung aufeinander.
Für Unternehmen bedeutet das: Jede KI-Anwendung muss mit den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und mit den Anforderungen des EU AI Act (KI Verordnung) im Einklang stehen.
Wichtige Fragen sind unter anderem:
In unserer KI-Beratung analysieren wir gemeinsam, welche Datenverarbeitungen stattfinden, wo mögliche Risiken liegen und wie Sie rechtssichere und vertrauenswürdige KI-Lösungen umsetzen können.

KI-Datenschutzexperte EU zertifiziert durch die GDD / Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V.

Mit unserer Arbeitsschutzberatung stehen wir als vertrauenswürdiger Partner für alle Belange rund um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz an ihrer Seite.
Wir verstehen die Herausforderungen, vor denen Unternehmen stehen, wenn es darum geht, die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten und gleichzeitig rechtliche Anforderungen zu erfüllen.
Unser Ansatz ist darauf ausgerichtet, nicht nur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu fördern, sondern auch Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Haftung zu minimieren und potenzielle Risiken zu kontrollieren.

Ein Hinweisgeberschutzsystem dient dazu, in guter Absicht festgestellte Regelverstöße und Verdachtsmomente nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) intern melden zu können ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen.
Der Meldestellenbeauftragte ist die von einem Unternehmen benannte Person, die für die Bearbeitung begründeter Hinweise verantwortlich ist und die interne Meldestelle innerhalb des Unternehmens etabliert.
Der Meldestellenbeauftragte kann nach HinSchG auch von einem externen Dienstleister übernommen werden.